UKW-SPRECHFUNKZEUGNIS FÜR DEN BINNENSCHIFFAHRTSFUNK -
RADIOTELEPHONE OPERATOR’S CERTIFICATE FOR THE RADIOTELEPHONE SERVICE ON INLAND WATERWAYS
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschiffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.
ZULASSUNG
Mindestalter 15 Jahre
PRÜFUNG
Nachweis ausreichender Kenntnisse in folgenden Themenbereichen des UKW-Binnenschifffahrtsfunks:
- Wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS)
- Bestimmungen/Veröffentlichungen zum Binnenschifffahrtsfunk
- Technik einer Funkanlage
Theorie
Fragebogen (Multiple-Choice, 22 Fragen)
Praxis
Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks müssen unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden:
- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache) - Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauchsperre/Squelch) - Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt: UBI-Ergänzungsprüfung. Prüfungen zum UBI und SRC/LRC sind ggf. an einem Tag möglich.